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Es ist nicht möglich, die Kosten einer rechtlichen Angelegenheit vorab genau zu schätzen. Denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dessen ungeachtet bemüht sich unsere Kanzlei vor, während und nach Abschluss einer Angelegenheit um größtmögliche Transparenz. Bei uns wissen Sie stets, woran Sie sind! Bei Anlegung einer Akte wird zwischen Ihnen und unserer Kanzlei eine Vereinbarung getroffen. Im Laufe eines Verfahrens erhalten Sie von uns kontinuierliche Informationen und regelmäßige Leistungsnachweise.

Honorare und Kosten setzen sich aus drei Einzelkomponenten zusammen, d.h.

  • Gerichtskosten (Kosten für Verfahren, etwaige Sachverständige usw.)
  • Verwaltungskosten (Kosten für Schriftwechsel, Fahrtkosten usw.)
  • Honorar

Das Honorar kann auf zwei verschiedene Weisen berechnet werden, d.h.:

  • nach dem Streitwert gemäß einem bestimmten Prozentsatz von 15-8% pro Tranche
  • auf Stundenbasis, wobei der Stundensatz abhängig von Streitwert, Schwierigkeitsgrad usw. mindestens 125 € beträgt und Zeiteinheiten von jeweils 12 Minuten berechnet werden.

Die vorgenannten Kosten verstehen sich lediglich als Anhaltspunkt und Durchschnittswert. Bitte beachten Sie, dass immer eine Verhandlungsbasis besteht und Sie bei uns niemals unangenehme Überraschungen erleben. Für bestimmte Standardangelegenheiten wie Inkasso kann nach Möglichkeit vorab ein Festpreis vereinbart werden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann der Versicherer Honorare und Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Per 1. Januar 2008 trat in Belgien eine neue Gebührenordnung für Rechtsverfahren in Kraft. Durch diese Regelung hat die unterlegene Partei dem Prozessgewinner einen partiellen Ausgleich für Honorare und Kosten des Anwalts zu zahlen. In Deutschland hat die unterlegene Partei den größten Teil der Kosten zu erstatten.

Ein erstes Sondierungs- bzw. Einführungsgespräch in der Kanzlei kostet 50 €. Diese Kosten werden jedoch bei Anlegung der Akte in Abzug gebracht.

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