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Zivilrecht - Anwaltskanzlei Peter De Cock

Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Bürgern, insbesondere in Bezug auf Nicht-Gewerbetreibende.

Einige Beispiele:

  • Vertragliche und außervertragliche Haftung
  • Körper- und Sachschäden
  • Versicherungen
  • Verträge unterschiedlichen Typs
  • Sachenrecht (Grunddienstbarkeit, Gemeinschaftsmauer, Gemeinschaftshecke, Beeinträchtigungen von Nachbarn usw.)
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Baurecht
  • ...

Bei Rechtsstreitigkeiten bemühen wir uns zuerst, die Angelegenheit im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln, um die Kosten für alle Parteien nach Möglichkeit zu begrenzen.
Sofern die Bemühungen um gütliche Einigung nicht das gewünschte Ergebnis hervorbringen, ergreift die Anwaltskanzlei Peter De Cock gerichtliche Schritte.
Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, unsere Kanzlei für Schlichtung und Vermittlung in Anspruch zu nehmen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen permanent für Beratung und rechtlichen Beistand zur Verfügung. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne völlig unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.

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